Behandlungskosten:

Eine osteopathische Behandlungssitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Ein Behandlungstermin dauert 50 Minuten.

Die Kosten für eine Sitzung betragen 85€.

 

 

Erstattungsmöglichkeiten:

- gesetzliche Krankenversicherung

Da die Osteopathie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten ist darf eine osteopathische Behandlung nicht auf Kassenverordnung erfolgen. Viele gesetzliche Kassen erstatten aber anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.  Auch über Zusatzversicherungen können Erstattungen erfolgen, sofern heilpraktische Leistungen mitversichert sind.

Welche Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt sein müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

 

- private Krankenkassen und Beihilfe

Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

In der Regel werden die Kosten für Osteopathie von den privaten Kassen und der Beihilfestelle übernommen.

 

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über eine mögliche Kostenübernahme.

 

Der Rechnungsbetrag ist, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe, nach der Behandlung in Bar oder mit EC-Zahlung direkt zu begleichen.

 

     Achtung:

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert sind.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.

Bei Terminen die später abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50€ berechnet.

Für Termine die nicht eingehalten werden und nicht abgesagt werden, werden die kompletten Behandlungskosten fällig.